Steuerbegünstigung
Der Verein Kinder haben Zukunft gehört als gemeinnütziger Verein gemäß Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23, Registriernummer SO 1632, zum begünstigten Empfängerkreis. Ihre Spende ist daher als Sonderausgabe oder Betriebsausgabe steuerlich absetzbar. Jede Spende ist absetzbar, die absetzbare Spendenhöhe beträgt maximal 10 % Ihres Jahreseinkommens, bei Unternehmen 10 % des Jahresgewinnes.
Privat Spenden
Seit 1.1.2017 werden die von Privatpersonen geleisteten Beträge automatisch in Ihrer Veranlagung berücksichtigt und sind somit steuerlich absetzbar, wenn Sie uns korrekt Ihren Vor- und Zunamen laut Meldezettel sowie Ihr Geburtsdatum bekannt geben. Der Name wird mit der Schreibweise im Zentralen Melderegister verglichen. Daher ist wichtig, dass die Daten richtig bekannt gegeben werden, insbesondere, dass der (erste) Vorname und der Zuname so angegeben werden, wie sie im Zentralen Melderegister gespeichert sind.
Nur die Privatperson kann den Betrag steuerlich geltend machen, die im Beleg namentlich und mit Geburtsdatum erwähnt ist. Die Aufbewahrungsfrist der Belege beträgt 7 Jahre, da das Finanzamt die Vorlage verlangen kann.
Bewahren Sie deshalb unbedingt Ihren Beleg mit Angabe des Empfängers und Namen des Spenders und des Geburtsdatums auf – bei Überweisungen den Einzahlungsbeleg, bei Online Banking, Kreditkartenabbuchungen oder Daueraufträgen den entsprechenden Kontoauszug. Der Beleg dient als Nachweis für Ihre Spende.
Unternehmensspenden
Hier besteht keine Verpflichtung zur Bekanntgabe der Identifikationsdaten, da Ihre Spende als Betriebsausgabe steuerlich berücksichtig wird.