Häufig gestellte Fragen und Antworten

Allgemeines

Wer erhält Hilfe vom Verein?

Kurzantwort:

Wir sorgen für Kinder von Familien oder Alleinerziehenden im Salzburger Land, die ihren Kindern durch Armut oder Notfälle nicht die notwendigen Möglichkeiten für eine bessere Zukunft bieten können. 

Ausführlich

Die Hilfe richtet sich insbesondere an Kinder, um 

1. deren Armut oder akute Notsituationen zu lindern oder zu beseitigen
2. ihre Zukunft  durch soziale Integration, Förderung schulischer Leistungen oder Förderung von Talenten zu verbessern.
3. medizinisch notwendige, aber anderweitig nicht finanzierbare Behandlungen zu ermöglichen

Gibt es typische Fälle für Hilfen des Vereines?

Kurzantwort:

Nein, es ist die gesamte Bandbreite der Armut oder Not, die an uns herangetragen wird. Als „versteckte Armut“ ist sie der Umgebung kaum bekannt. 

Ausführlich:

Bitte informieren Sie sich auf unseren Internetseiten über die Bandbreite der Hilfsleistungen ausführlich, weil hier der Raum für eine Darstellung nicht reichen würde.

Für welche Lebensbereiche werden die Spenden verwendet?

Kurzantwort:

Die Hilfen beziehen sich auf die Bereiche

1. Das Nötigste zum Leben

2. Aus- und Weiterbildung

3. Gesundheit

4. Sport und Freizeit

Ausführlich:

1. Das Nötigste zum Leben:

Der wichtigste Bereich. Wir helfen Familien/Kindern, wenn nicht einmal die Grundbedürfnisse befriedigt werden können, und versuchen einen für die meisten Bürger nicht vorstellbaren, hoffnungslosen Zustand zu verbessern.

2. Aus- und Weiterbildung:

Gerade in der Ausbildung liegt die beste Möglichkeit, die Zukunft der betroffenen Kinder besser zu gestalten. Wenn z.B. notwendige schulische Hilfsmittel wie Laptops aus Armut nicht gekauft werden können, beteiligen wir uns an den Kosten oder übernehmen diese.

3. Gesundheit:

Wir übernehmen in armen Familien die Kosten für Therapien und Hilfsmittel, die von den Krankenkassen nur zum Teil oder gar nicht finanziert werden. Dies geschieht in enger Abstimmung mit den dortigen Sachbearbeitern.

4. Sport und Freizeit:

Die positive Entwicklung von Kindern und deren Zukunft sehen wir in der sozialen Integration und damit in der Vermeidung von sozialem Ausschluss aus Armut - mit möglicher nachfolgender Aggressionshaltung. Vereinsbeiträge und sportliche Ausrüstung sind Beispiele dafür. Die hinter diesen Bereichen stehenden Einzelmaßnahmen finden Sie auf unseren Internetseiten.

Gibt es einen Höchstbetrag für Hilfen?

Kurzantwort:

Nein, das hängt von den Umständen und der Dauer der Hilfe ab.

Ausführlich:

Es gibt keinen festgeschriebenen Höchstbetrag. Dieser richtet sich nach den Umständen und der Dauer der Hilfe und ist Ergebnis von Vorstandsbeschlüssen im Einzelfall. Natürlich sind auch der aktuelle Vermögensbestand des Vereines und das Spendenaufkommen zu beachten.

Wie finanziert sich der Verein?

Kurzantwort:

Der Verein erhebt keine Mitgliedsbeiträge, sondern finanziert sich aus privaten Spenden und Spenden/Sponsoring von Unternehmen.

Ausführlich:

Da der Verein keinen Beitrag erhebt, lebt er von Spenden und aktiver Unterstützung seiner Mitglieder, die ehrenamtlich und ohne Aufwandsentschädigung arbeiten Das gilt sowohl für die im Sozialbereich Tätigen, die in ihrer Freizeit die vereinsspezifischen sozialen Aufgaben erfüllen, als auch für sämtliche anderen organisatorischen Aufgaben des Vereines, die durch seine Mitglieder unentgeltlich erfüllt werden. Weiterhin finanziert sich der Verein durch kostenlos erbrachte Leistungen von Personen und Unternehmen, bei letzteren insbesondere durch Sponsoring.

Arbeitsweise des Vereines

Wieviel Prozent der Geldspenden erreichen die Hilfebedürftigen?

Kurzantwort:

100% der Spenden erreichen die Empfänger. 

Ausführlich:

Wie aus dem Jahresbericht hervorgeht, sind alle Spenden für Hilfen und Förderung für Kinder gemäß Vereinszweck verwendet worden. Dabei gelangten die Spenden zu 100% zielgenau dorthin, wo sie dringend gebraucht wurden. Dies ist nur möglich, weil alle Mitglieder ehrenamtlich und ohne Aufwandsentschädigung arbeiten. Das gilt sowohl für die im Sozialbereich Tätigen, die in ihrer Freizeit die vereinsspezifischen sozialen Aufgaben erfüllen, als auch für sämtliche anderen organisatorischen Aufgaben des Vereines, die durch seine Mitglieder unentgeltlich erfüllt werden. Lediglich gewisse Fremdleistungen von Unternehmen, die meist aus sozialer Verantwortung zu stark ermäßigten Preisen erbracht werden, und bestimmte Verwaltungsausgaben wie Gebühren oder gesetzlich vorgeschriebene Abgaben sind unvermeidlich.

Wie erhält der Verein Hilfe-Ersuchen?

Kurzantwort:

Entweder werden von den Mitarbeitern des Jugend- und Sozialamtes diejenigen Hilfeersuchen an den Verein weitergeleitet, bei denen staatliche Hilfe nicht vorgesehen oder nicht ausreichend ist, oder sie kommen direkt aus der Bevölkerung.

Ausführlich:

In der der täglichen Arbeit der Mitarbeiter des Jugend- und Sozialamtes ergeben sich immer wieder Hilfe-Ersuchen, die nach sorgfältiger Prüfung nicht oder nur bedingt erfüllt werden können, weil keine Mittel dafür von staatlicher Seite zur Verfügung stehen. Wenn für diese Fälle Hilfe empfehlenswert ist, werden die Hilfeersuchen an den Verein weitergeleitet. Weiterhin erreichen den Verein mit zunehmender Bekanntheit durch Plakat-Aushang in Schulen, Gemeinden, Arztpraxen etc. direkte Hilfe-Ersuchen aus der Bevölkerung, unterstützt auch durch die Mitwirkung von Lehrern, Sozialbeauftragten der Gemeinden.

Wie wird geprüft, ob ein Hilfe-Ersuchen gerechtfertigt ist?

Kurzantwort:

Die von den Mitarbeitern des Jugend- und Sozialamtes an den Verein weitergeleiteten Hilfe-Ersuchen sind bereits dort geprüft und werden dem Verein zur Weiterbearbeitung empfohlen. Bei direkten Hilfe-Ersuchen erfolgt die Prüfung durch fachlich versierte Vereinsmitglieder.

Ausführlich:

Wenn von den Mitarbeitern des Jugend- und Sozialamtes an den Verein Hilfe-Ersuchen weitergeleitet werden, weil dafür keine Mittel zur Verfügung stehen, sind diese bereits dort fachmännisch geprüft worden und werden dem Verein mit Empfehlung weitergeleitet. Bei direkten Anfragen erfolgt die Prüfung durch Vereinsmitglieder mit langjähriger  Erfahrung in der Jugend-und Sozialarbeit, ob alle staatlichen sozialen Möglichkeiten vor Inanspruchnahme des Vereines ausgeschöpft sind.

Wer entscheidet, ob einem Hilfe-Ersuchen stattgegeben wird?

Kurzantwort:

Nach Prüfung des Hilfe-Ersuchens entscheidet der Vorstand des Vereins

Ausführlich:

Nach Prüfung eines Hilfe-Ersuchens erfolgt die Entscheidung zur Freigabe Statuten gemäß  durch den Vorstand nach dem Vier-Augen Prinzip mit zwei Unterschriften. So ist ein verantwortlicher Umgang mit der Verwendung der erhaltenen Spenden höchstmöglich gesichert.

Wie überprüft der Verein die korrekte Verwendung der bewilligten Mittel?

Kurzantwort:

Rechnungen werden nach Prüfung durch den Verein gezahlt, Quittungen für erfolgte Dienstleistungen oder Käufe werden nach Prüfung erstattet.

Ausführlich:

Je nach Verwendungszweck zahlt der Verein direkt die Rechnung an die leistenden Unternehmen oder bei Vorlage einer eindeutigen Quittung nachträglich an den Hilfeempfänger. In beiden Fällen führt der Verein eine Rechnungsprüfung durch. Damit ist die Möglichkeit, für einen bestimmten Zweck bewilligte Gelder anders auszugeben als vorgesehen, kaum möglich, zumal in den meisten Fällen bereits persönliche Kontakte bestehen und Hausbesuche durch die Mitarbeiter des Jugend- und Sozialamtes erfolgen.

Wer überprüft den Verein auf korrekte und sparsame Arbeitsweise?

Kurzantwort:

Es erfolgen eine interne Prüfung durch den Rechnungsprüfer sowie weitere Prüfungen durch einen unabhängigen, beeideten Wirtschaftsprüfer für den Jahresbericht und eine aufwendige Prüfung zur Erlangung des Österreichischen Spendengütesiegels.

Ausführlich:

Die Verwendung des gespendeten Vereinsvermögens gemäß dem Vereinszweck unterliegt mehreren Kontrollstufen. Neben der internen Prüfung auf Berechtigung und der nachfolgenden Freigabe der Gelder durch zwei Unterschriften obliegen die laufende Geschäftskontrolle und der Rechnungsabschluss dem Rechnungsprüfer des Vereins. Sodann wird der Jahresabschluss durch einen unabhängigen, beeideten Wirtschaftsprüfer geprüft, dessen Ergebnis in Prüfung des Finanzamtes zur Steuerbegünstigung des Vereines einfließt. Danach erfolgt die aufwendige, jährliche Prüfung zur Erlangung des Österreichischen Spendengütesiegels. Diese mehrstufige Kontrolle garantiert eine korrekte und wirtschaftliche Verwendung der gespendeten Mittel.

Was ist das Österreichische Spendengütesiegel und wer darf es führen?

Kurzantwort:

Das Österreichische Spendengütesiegel steht für geprüfte Sicherheit durch strenge Qualitätsstandards, Transparenz und laufende Kontrolle – die Spendengelder werden widmungsgemäß und wirtschaftlich eingesetzt.

Ausführlich:

Dieses in Österreich einzigartige Gütesiegel wird nach eingehender Prüfung exklusiv an solche Spendenorganisationen verliehen, die eine sparsame Haushaltsführung sowie eine transparente und ordnungsgemäße Verwendung der Spenden nachweisen können. Der Verein Kinder haben Zukunft führt seit 2012 dieses Gütesiegel, das nach strenger Prüfung jährlich neu verliehen wird Mit diesem Zeichen gehen Sie beim Spenden auf Nummer Sicher. Weitergehend Information finden Sie auf www.osgs.at.

Steuerliche Absetzbarkeit von Spenden

Ist die Spende steuerlich absetzbar und welche Angaben sind erforderlich?

Kurzantwort:

Ja, gemäß Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23, Reg. Nr. SO 1632. Seit 1.1.2017 werden die von Privatpersonen geleisteten Beträge automatisch in Ihrer Veranlagung berücksichtigt und sind somit steuerlich absetzbar, wenn Sie uns korrekt Ihren Vor- und Zunamen laut Meldezettel sowie Ihr Geburtsdatum bekannt geben. Bei der Berücksichtigung von Spenden als Betriebsausgaben (Unternehmensspenden) besteht keine Verpflichtung zur Bekanntgabe der Identifikationsdaten.

Ausführlich:

Ja, der Verein gehört gemäß Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23, Registriernummer SO 1632, zum begünstigten Empfängerkreis. Ihre Spende ist daher als Sonderausgabe oder Betriebsausgabe steuerlich absetzbar .Jede Spende ist absetzbar, die absetzbare Spendenhöhe beträgt maximal 10 % Ihres Jahreseinkommens, bei Unternehmen 10 % des Jahresgewinnes.

Seit 1.1.2017 werden die von Privatpersonen geleisteten Beträge automatisch in Ihrer Veranlagung berücksichtigt und sind somit steuerlich absetzbar, wenn Sie uns korrekt Ihren Vor- und Zunamen laut Meldezettel sowie Ihr Geburtsdatum bekannt geben. Der Name wird mit der Schreibweise im Zentralen Melderegister verglichen. Daher ist wichtig, dass die Daten richtig bekannt gegeben werden, insbesondere, dass der (erste) Vorname und der Zuname so angegeben werden, wie sie im Zentralen Melderegister gespeichert sind.

Bewahren Sie unbedingt Ihren Beleg mit Angabe des Empfängers und Namen des Spenders und des Geburtsdatums auf – bei Überweisungen den Einzahlungsbeleg, bei Online Banking, Kreditkartenabbuchungen oder Daueraufträgen den entsprechenden Kontoauszug. Der Beleg dient als Nachweis für Ihre Spende. Nur die Privatperson kann den Betrag steuerlich geltend machen, die im Beleg namentlich und mit Geburtsdatum erwähnt ist. Die Aufbewahrungsfrist der Belege beträgt 7 Jahre, da das Finanzamt die Vorlage verlangen kann.#

Bei der Berücksichtigung von Spenden als Betriebsausgaben (Unternehmensspenden) besteht keine Verpflichtung zur Bekanntgabe der Identifikationsdaten.

Bekomme ich eine Spendenbescheinigung?

Kurzantwort:

Eine Spendenbescheinigung benötigen Sie als Privatspender nicht. Auf Wunsch erhalten Sie eine Spendenbescheinigung, jedoch sind Spenden-Einzahlungsbelege mit den erforderlichen Angaben ausreichend.

Ausführlich:

Eine zusätzliche Spendenbescheinigung des Vereins ist nicht erforderlich, wenn die Belege die erforderlichen Angaben enthalten. Deshalb versenden wir in der Regel keine Spendenbescheinigung, um auch hier Kosten zu sparen und unser Ziel zu erreichen, Ihre Spende möglichst zu 100% den Kindern zukommen zu lassen. Wenn Sie jedoch aus bestimmten Gründen eine zusätzliche Spendenbescheinigung des Vereins wünschen, erhalten Sie diese gerne auf Wunsch - auch nachträglich.

Ihre Spenden werden von den Spendenorganisationen ab 2017 verpflichtend direkt an Ihr Finanzamt gemeldet und erstmals automatisch in Ihre (Arbeitnehmer/innen) Veranlagung übernommen. Ohne Bekanntgabe der Identifikationsdaten (Vor- und Zuname des Spenders laut Meldezettel sowie das Geburtsdatum) durch den Spender können die geleisteten Spenden in der Steuererklärung des Spenders nicht mehr berücksichtigt werden. Die Bekanntgabe der Identifikationsdaten bewirkt dabei, dass alle Spenden (auch für Folgejahre) der Finanzverwaltung übermittelt werden. Der Spender hat aber auch nach Übermittlung der Identifikationsdaten die Möglichkeit, die laufende Übermittlung jederzeit zu widerrufen

Mitgliedschaft

Wie kann man Mitglied werden?

Kurzantwort:

Mitglied wird man nach Antrag durch Mehrheitsbeschluss des Vorstandes.

Ausführlich:

Über die Aufnahme von ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedern entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit. Die Aufnahme kann ohne Angaben von Gründen verweigert werden.

Wie unterscheiden sich ordentliche und außerordentliche Mitglieder?

Kurzantwort:

Außerordentliche Mitglieder fördern aktiv den Verein durch gelegentliche fachliche Hilfestellung und besondere Verbundenheit, wohingegen ordentliche Mitglieder dauerhaft aktiv die Ziele des Vereins verfolgen.

Ausführlich:

Als außerordentliches Mitglied zeigen Sie über eine mögliche Spende hinaus, dass Sie eine besondere Verbundenheit mit dem Verein empfinden und seine Ziele fördern, indem Sie dazu beitragen, in Ihrem Umfeld unseren Verein bekannt zu machen oder dann und wann eine Hilfestellung geben.

Als ordentliches Mitglied helfen Sie uns dauerhaft mit Ihrem Wissen, Ihren Aktivitäten, Ihrem Beruf oder Unternehmen, Ihrer Erfahrung, Ihren Beziehungen oder Ihrer Prominenz die Ziele des Vereins aktiv zu erreichen. Hier sind Ihre Mitarbeit und Mitverantwortung neben der Zeit, die Sie dafür opfern, die größte Investition, die Sie unseren Kindern geben können.

Gibt es Mitgliedsbeiträge?

Kurzantwort:

Der Verein erhebt keine Mitgliedsbeiträge, sondern finanziert sich aus Spenden.

Ausführlich:

Da der Verein keinen Beitrag erhebt, lebt er von Spenden, aktiver und ehrenamtlicher Unterstützung seiner Mitglieder sowie durch kostenlos erbrachte Leistungen von Personen und Unternehmen. Weiterhin hat er Einnahmen durch Sponsoring für Unternehmen.

Wie wird eine Mitgliedschaft beendet?

Kurzantwort:

Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, durch freiwilligen Austritt oder durch Ausschluss.

Ausführlich:

Mitglieder können ihre Mitgliedschaft jederzeit mit einer schriftlichen Mitteilung ohne Angaben von Gründen beenden. Ebenso kann der Vorstand den Ausschluss eines Mitgliedes mit einfacher Mehrheit ohne Angaben von Gründen beschließen.

Hilfe-Ersuchen

Wie stelle ich ein Hilfe-Ersuchen?

Kurzantwort:

Nach Kontaktaufnahme erhalten Sie einen Vordruck zur Schilderung Ihres Hilfe-Ersuchens sowie eine Datenschutzerklärung, die wir von Ihnen ausgefüllt zurückerhalten.

Ausführlich:

Sie können mit dem Verein telefonisch, per Post oder Email Kontakt aufnehmen. Sie erhalten von uns sodann den erforderlichen Vordruck, um uns Ihr Hilfe-Ersuchen mitzuteilen. Nur über einen solchen Vordruck und eine Zustimmungserklärung zu Rückfragen beim Jugend- und Sozialamt ist uns die Bearbeitung eines Hilfe-Ersuchens möglich.

Warum werden Auskünfte vom Jugend- und Sozialamt benötigt?

Kurzantwort:

Satzungsgemäß müssen erst alle Möglichkeiten staatlicher Hilfe geprüft werden, bevor der Verein dem Hilfe-Ersuchen folgen kann.

Ausführlich:

Bevor wir aus unseren privaten Vereinsmitteln Zahlungen tätigen, müssen wir satzungsgemäß prüfen, ob staatliche Möglichkeiten für ein Hilfe-Ersuchen bestehen und ob diese bereits ausgeschöpft sind. Dazu benötigen wir die Zustimmung, Rückfragen beim Jugend- und Sozialamt zu stellen. Nur so können wir unseren Spendern einen sorgfältigen Umgang mit dem Vereinsvermögen garantieren.

Wie ist mein Datenschutz als Hilfesuchender gewährleistet?

Kurzantwort:

Informationen werden ausschließlich intern bearbeitet oder nur mit Zustimmung des Hilfesuchenden weitergegeben.

Ausführlich:

Der Verein versichert, Informationen ausschließlich intern für die Bearbeitung des Hilfe-Ersuchens zu verwenden und nur mit ausdrücklicher Zustimmung des/der Hilfesuchenden an das Jugend-und Sozialamt oder weitere Dritte weiterzugeben, wenn anderweitige Förderquellen eingeschaltet werden können, um ein bestmögliches Ergebnis zu erzielen. Durch den Verein angefragte Dritte unterliegen ebenfalls dem erforderlichen Datenschutz. Zur Datenschutzerklärung

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